– BERLIN/AACHEN (MedCon) – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) moniert die Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Zahl der dort vorgesehenen Operationen sei in den eingeräumten Fristen nicht mehr zu absolvieren. Die Versorgungswirklichkeit habe sich geändert.
"Wir haben heute eine Arbeitszeitregelung, die zu einer erheblichen Verdichtung der Arbeitsprozesse geführt hat", sagte DGOOC-Generalsekretär Prof. Fritz Uwe Niethard im Gespräch mit der MedCon-Redaktion. Zudem seien aufgrund des Arbeitszeitgesetzes mehr Mediziner in den Krankenhäusern beschäftigt, so dass pro Chirurg weniger Operationen zur Verfügung stehen.
Ein zweiter Grund für den Mangel an Operationen resultiere aus der Gesundheitspolitik: Die habe in der Versorgungslandschaft Strukturen geschaffen, in denen viele Operationen von Belegärzten ausgeführt würden. An der Weiterbildung beteilige sich diese Gruppe aber nicht, so dass viele Standardoperationen, die von Belegärzten vornehmlich durchgeführt würden, nun nicht mehr von Medizinern in der Weiterbildung geleistet werden können.
Niethard, der als Direktor die Orthopädische Universitätsklinik Aachen leitet, hält es vor diesem Hintergrund für kontraproduktiv, dass OP-Assistenten, die keine ärztliche Ausbildung haben, Operateuren Konkurrenz machen sollen. Stattdessen sei es sinnvoller, Assistenzberufe zu schaffen, die Ärzte von bürokratischen Aufgaben entlasten, damit diese operieren könnten.
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