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Zusammenarbeit von Industrie und Ärzteschaft: Keinen Korruptionsverdacht entstehen lassen

Zusammenarbeit ja - aber richtig: Der BVMed gab heute Empfehlungen über geeignete Kooperationsmöglichkeiten. (Foto: ©Helmut Niklas/Fotolia)
Zusammenarbeit ja - aber richtig: Der BVMed gab heute Empfehlungen über geeignete Kooperationsmöglichkeiten. (Foto: ©Helmut Niklas/Fotolia)

05.02.2010 – DÜSSELDORF (BIERMANN) – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat heute in einer Schulungsveranstaltung über grundsätzliche Regeln bei der Kooperation von Ärzteschaft und Industrie informiert.

Dabei wurde betont, dass zu einer guten Compliance - so nennt der BVMed die Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Industrie - vor allem eine gute Aufklärung gehört. Von Vorteil sei grundsätzlich, wenn Unternehmen (und Kliniken) ein Compliance-Programm einführten und einen Verantwortlichen für Healthcare-Compliance benennen.

"Oberstes Ziel muss es sein, zu vermeiden unter Korruptionsverdacht zu geraten. Denn schon hier entstehen hohe persönliche Belastungen sowohl finanziell als auch zeitlich, Reputationsverlust und Wettbewerbsnachteile", sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim Schmitt. Manfred Miekes von Johnson & Johnson, zu dem der Endoprothesenhersteller DePuy gehörte, betonte, dass es nicht nur um Verbote geht: "Wir brauchen noch mehr Aufklärung über die zulässigen Kooperationsmöglichkeiten."

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