– BERLIN (BIERMANN) – Im Arbeitskampf um höhere Gehälter für die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es Streit um ein Gutachten der Unternehmensberatung GEBERA.
"Angesichts der vielerorts bestehenden Personalengpässe (zum Beispiel Ärztemangel) ist für die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der medizinischen Rehabilitation eine entsprechende Anhebung der Vergütungssätze im Jahr 2010 zu fordern. Die Anhebung sollte dabei die fehlende Berücksichtigung der letzten Jahre im Durchschnitt kompensieren", empfiehlt die Unternehmensberatung laut Marburger Bund (MB) in ihrem aktuellen Gutachten zur Situation von Reha-Einrichtungen.
Schon 2007 hätten die Experten von GEBERA davor gewarnt, dass eine untertarifliche Vergütung zu Personalabgängen oder sogar Personalnotstand in den Reha-Einrichtungen führen könne, vor allem bei qualifiziertem Personal.
"Eine derartige Entwicklung würde sich qualitätsmindernd, teilweise auch existenzbedrohend auf Rehabilitationskliniken auswirken und kann nicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse sein. Der Erfolg einer Rehabilitationsmaßnahme hängt im großen Maße von der Qualifikation und Motivation der mitwirkenden Mitarbeiter im medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Bereich ab", so die Gutachter.
"Den Kampf um qualifiziertes Personal gewinnen diejenigen Einrichtungen, die eine wettbewerbsfähige Vergütung anbieten können. Beim ärztlichen Personal sind die Tarifabschlüsse mit dem Marburger Bund richtungweisend für künftige Gehaltssteigerungen", rät GEBERA laut MB.
Für die DRV Bund ist dies nicht nachvollziehbar: Freiwerdende Stellen an den DRV-Rehakliniken könnten adäquat nachbesetzt werden. Grund seien die gute Bezahlung und vorbildlichen Arbeitsbedingungen. Viele Ärzte wechselten von den Akut-Kliniken zur DRV.
Das vom MB zitierte Gutachten beziehe sich nicht auf die Ärzte der DRV, sondern treffe allgemeine Aussagen zur Bezahlung in Gesundheitsreinrichtungen. Besonders die Aussage des MB, dass nach Darstellung der Beratungsgesellschaft "die Reha-Einrichtungen der DRV auszubluten drohen", sei falsch und lasse sich nicht aus dem Gutachten der Beratungsgesellschaft herleiten.
Nicht nachzuvollziehen sei insbesondere die Forderung des MB, die Bezahlung von Ärzten in der Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung an die in kommunalen Akut-Krankenhäusern anzugleichen. Eine Vergleichbarkeit mit den Arbeitsbedingungen in einem Akut-Krankenhaus mit Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, vielen Wechselschichten, Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften sei nicht gegeben.
Abweichende Angaben machen beide Seiten auch nach wie vor zur Streikbeteiligung: Laut MB beteiligen sich mehr als 600 DRV-Ärzte an dem Streik, laut DRV haben vergangene Woche zwischen 113 und 119 Ärzte gestreikt, in der Woche davor seien es zwischen 135 und 153 gewesen.
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