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Verzicht auf Berufung: Klinik zahlt nach OP-Fehler

08.02.2010 – NEUBRANDENBURG (BIERMANN) – Das Klinikum Neubrandenburg wird nach einem Behandlungsfehler einem Patienten 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Kläger hatte bei einem Unfall im Jahr 2002 einen Beckentrümmerbruch erlitten und war nicht ordnungsgemäß operiert worden, wie ein Gutachten im Prozess belegte. "Wir werden nach eingehender Prüfung keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg einlegen", sagte eine Sprecherin des Klinikums.

Das Landgerichts hatte Mitte Dezember der Klage des 47-jährigen Patienten gegen die Klinik stattgegeben. Er sitzt seit dem Unfall und der Behandlung im Rollstuhl.

(dpa)

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